Europäischer Gerichtshof fällt Urteil zu Drittländern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem Urteil zum Fall Schrems II klargestellt, dass europäische Daten in fremden Ländern – besonders der USA im Rahmen des Privacy Shield – nur gespeichert werden dürfen, wenn die Daten in diesen Drittländern einen mindestens gleichwertigen Schutz genießen, wie es die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) innerhalb der Union vorsieht. Entsprechend hat der Europäische Datenschutzausschuss Handlungsempfehlungen veröffentlicht, um mit der Rechtsprechung umzugehen und die neuen Anforderungen einzuhalten. Wer dies versäumt, dem drohen nicht nur empfindliche Strafen, sondern die öffentliche Bloßstellung: Organisationen für die Durchsetzung des europäischen Datenschutzes, wie nyob, behalten Datenschutzsünder im Blick und stellten zuletzt 101 Unternehmen an den digitalen Pranger.

Seit Anfang Januar 2021 ist Großbritannien hinsichtlich der EU-DSGVO offiziell als Drittland eingestuft. Entsprechend ändern sich auch die Regelungen bezüglich des Datenverkehrs, der über das Königreich abgewickelt wird. Betroffen sind davon außerdem die Datenströme nach Irland, denn diese werden oftmals über Großbritannien abgewickelt.

Datenschutzsünden der kleinen und mittleren Unternehmen

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Beachtung der Stolpersteine und die Einhaltung der jeweils gültigen europäischen Rechtsprechung oftmals sehr herausfordernd. Ihre Ressourcen sind begrenzt und ihr Fachpersonal ist knapp. Daher folgen als Hilfestellung hier die häufigsten Versäumnisse, die KMU im Zusammenhang mit Datenschutz begehen:

Platz 3: Zu späte oder fehlende Einbindung des Datenschutzbeauftragten
Platz 2: Fehlender Blick auf IT-Sicherheit
Platz 1: Keine Zuteilung von Ressourcen

Datenschutz rechtzeitig ernst nehmen

Die neuen Richtlinien, der künftige Status von Großbritannien, die bekannten Versäumnisse – das sollten Sie 2021 bedenken, um den Schutz Ihrer Daten und von Kunden, Partnern und Mitarbeitern gewährleisten zu können. Es sollten, die eigenen Prozesse, Systeme und die IT-Infrastruktur entsprechend evaluiert und angepasst werden – bei Bedarf mit der Unterstützung durch externe Datenschutzexperten.

Hierfür können Sie sich natürlich vertrauensvoll an unsere Experten von F&M Computer wenden. Wir sind für Sie da!